Allgemeine Geschäftsbedingungen
Autowaschstraßen / Portalwaschanlagen
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der
nachfolgenden Bedingungen:
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Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige
Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten.
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Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch
die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des
Fahrzeuges gehören, (z. B. Spoiler, Antenne o. ä.) verursacht worden ist, außer den
Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder
generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
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Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm
bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der
Waschanlage führen könnten.
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Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch dann, wenn der Kunde / Fahrzeugführer
nicht Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden gegenüber dem Anlagenbetreiber
und / oder dem Personal vor Verlassen des Betriebsgrundstücks mitteilt, es sei denn, es
liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
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Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Autowäsche Deutschland e.V. · 32427 Minden